1 GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen über die mietweise Überlassung von Apartments bzw. Hotelzimmern zur Beherbergung (nachfolgend: „Apartment“) und von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. (nachfolgend: „Veranstaltungsraum“ und „Veranstaltungsräume“) sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend: „Vertrag“) der HUB Apartments GmbH (nachfolgend: „Apartmentanbieter“). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelaufnahme-, Hotelzimmer- Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartmentanbieters in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind der Apartmentanbieter und der Kunde. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Apartmentanbieter zustande. Für den Fall der Buchung über die Homepage des Apartmentanbieters kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Verbindlich buchen“ zustande.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Der Apartmentanbieter ist verpflichtet, ein Apartment der vom Kunden gebuchten Apartmentkategorie bzw. den vom Kunden gebuchten Veranstaltungsraum bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartment- bzw. Veranstaltungsraumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Apartmentanbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Apartmentanbieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Apartmentanbieter verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5
Der Apartmentanbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Apartmentanbieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7
Der Apartmentanbieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmentanbieters aufrechnen oder verrechnen.
3.9
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES APARTMENTANBIETERS („NO SHOW“)
4.1
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Apartmentanbieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2
Sofern zwischen dem Apartmentanbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmentanbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Apartmentanbieter in Textform ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der Apartmentanbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Apartmentanbieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Apartments bzw. des Veranstaltungsraums sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Apartment bzw. der Veranstaltungsraum nicht anderweitig vermietet, so kann der Apartmentanbieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück bzw. für die Nutzung des Veranstaltungsraums sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Übersicht der Stornierungsbedingungen:
Bezeichnung | Anzahl der Nächte | Mitteilungsfrist bis 15 Uhr | Berechnung wenn Frist nicht eingehalten wird
Shortstay | 1 - 9 | 1 Tag vor Anreise | 90% der ersten Nacht
Midstay | 10 - 28 | 7 Tage vor Anreise | 100% der ersten 7 Nächte
L-Stay | 29 - 59 | 14 Tage vor Anreise | 100% der ersten 14 Nächte
XL-Stay | 60 - 89 | 21 Tage vor Anreise | 100% der ersten 21 Nächte
XXL-Stay | 90 - 180 | 28 Tage vor Anreise | 100% der ersten 28 Nächte
5 RÜCKTRITT DES APARTMENTANBIETERS
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Apartmentanbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Apartment bzw. Veranstaltungsraum vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmentanbieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmentanbieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartmentanbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Apartmentanbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist der Apartmentanbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Apartmentanbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- ein Apartment bzw. Veranstaltungsraum/ Apartments bzw. Veranstaltungsräume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird/ werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- der Apartmentanbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmentanbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmentanbieters zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Apartmentanbieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Apartmentanbieters gegen den Kunden bestehen, so kann der Apartmentanbieter diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.